Willkommen bei www.Einkommenssteuertabelle.de,

Steuertabellen

hier finden Sie die Einkommensteuertabellen (Grundtabelle sowie Splittingtabelle) 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012 und 2011 online zum kostenlosen PDF-Download und einen Einkommensteuerrechner. Mit dem Steuerrechner stehen Ihnen alle Einkommensteuer-Tabellenwerte zur Verfügung. Sie erhalten damit Auskunft über Grund- und Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Außerdem können Sie die Steuerersparnis durch die Anwendung der Einkommensteuer-Splittingtabelle berechnen.

 

Bitte wählen Sie die Steuertabelle danach aus, ob Sie die Einkommensteuer einer Einzelperson (Grundtabelle) oder von zusammenveranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern (Splittingtabelle) ermitteln möchten. Außerdem finden Sie hier die aus dem Einkommensteuertraif abgeleiteten Lohnsteuertabellen:


Sie erhalten damit Auskunft über:

  • Grund- und Splittingtarif,
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Kinder-/Betreuungsfreibeträge sowie
  • Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Als Berechnungsergebnisse werden angegeben:

  • die Steuer und ihre Bemessungsgrundlage,
  • Differenz zwischen Maßstab- und Einkommensteuer,
  • Durchschnitts- und Grenzsteuerbelastung,
  • Analyse auf Basis der Einkommen- oder der Maßstabsteuer.

Einkommensteuer-Splittingtabelle

Einkommensteuertabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei zusammen veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern (sog. Ehegattensplitting):

Einkommensteuertabelle mit Splittingtarif


für das Jahr Interval/Schritte  €
Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen  €

Steuertipp: Mit unserem Einkommensteuer-Rechner können Sie die durchschnittliche Steuerbelastung sowie den Grenzsteuersatz berechnen.

Mit dem folgenden Steuerrechner können Sie die Steuerersparnis zwischen Splittingtarif und Grundtarif berechnen:

Steuervorteil Splittingtabelle ggü. Grundtabelle


für das Jahr
Steuerpflichtiger 1Steuerpflichtiger 2
Zu versteuerndes Einkommen


Einkommensteuertarif 2022

Einkommensteuertarif 2021

Einkommenssteuer-Splittingtabellen zum Download:


Weitere Infos:

Top Einkommenssteuertabelle


Einkommensteuer-Grundtabelle

Einkommensteuertabelle nach Grundtarif für die Ermittlung der Einkommensteuer bei Einzelveranlagung bzw. getrennter Veranlagung

Einkommensteuertabelle mit Grundtarif

für das Jahr Interval/Schritte
Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen

Einkommenssteuer-Grundtabellen zum Download:


Weitere Infos:

Top Einkommenssteuertabelle


Lohnsteuertabelle und Lohnsteuerrechner für die Lohnsteuer

Top Einkommenssteuertabelle


Tipps und Hinweise zur Einkommensteuer

Bitte beachten Sie, dass Sie bereits das zu versteuernde Einkommen ermittelt haben müssen bevor Sie die Einkommensteuer aus der Tabelle ablesen. Wenn Sie die Einkommensteuer für Ihre Steuererklärung berechnen möchten, dann finden Sie hier eine Checkliste für Ihre Einkommensteuererklärung. Diese berücksichtigt z.B. auch andere Einkünfte, Kinder-/ Betreuungsfreibeträge sowie Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung etc.


Steuertipp: Wenn Sie eine Einkommensteuererstattung erhalten möchten, dann sollten Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hier finden Sie ein Angebot zum Lohnsteuerjahresausgleich.

Hinweis: Bei Abfindung ist nicht die normale Einkommensteuertabelle bzw. Lohnsteuertabelle, sondern die sog. Fünftel-Regelung anzuwenden -> Steuer auf Abfindung berechnen siehe kostenlosen online Abfindungsrechner.

Ausführliche Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf Einkommensteuer.org und in den Einkommensteuer-Richtlinien

Weitere Infos + Rechner:
Aktuelles
Steuerklassen & Rechner
Einkommensteuer
Einkommensteuer Rechner
Steuerprogramme
Lohnsteuerjahresausgleich

In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter

Buchhaltung Software

Weitere Informationen:

Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital – Ergebnis der Gemeinsamen Sondersitzung der Leiter der Körperschaft- und Einkommensteuerreferate der obersten Finanzbehörden der Länder am 14. März 2023
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Folgendes: I. Definition von Genussrechtskapital 1 Der Begriff des Genussrechtskapitals ist gesetzlich nicht definiert. Im Sinn...

Bei der „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist zwischen einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dritten, ggf. auch unterhaltsberechtigten Personen, zu differenzieren
Der 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann. Die Kläger (verheiratete Eheleute) erwarben im Jahr 2009 eine Eigentumswohnung, die sie unentgeltlich an die Mutter der Klägerin überließen. Nach deren Tod im Jahr 20...

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG sowie § 22 Nr. 1a EStG
Dieses BMF-Schreiben regelt die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Anwendungsregelung Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 9. April 2010...

Zur einkommensteuerrechtlichen und abkommensrechtlichen Behandlung von niederländischem Arbeitslohn
Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. Der 13. Senat hatte die einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung von niederländis...

Zur Frage der Einkommensteuerpflicht von Nutzungsentschädigungen im Rahmen einer Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen
Der 11. Senat des FG Düsseldorf hatte die steuerrechtlichen Folgen beim Widerruf von Darlehensverträgen zu beurteilen. Die Kläger hatten 2007 bei der Bank zwei Darlehen aufgenommen: Ein Darlehen diente der Finanzierung ihrer privat genutzten Wohnung, das andere verwendeten die Kläger zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung. Nach Widerruf der beiden Darlehensverträge aufgrund einer f...